Die Spielregeln für Begleitpersonen

Du möchtest Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten, wenn sie Auto fahren? Dann gibt es ein paar rechtliche Anforderungen zu beachten. Welche? Das ist hier zusammengefasst.

Das Wichtigste über Regeln und Rechtliches in Kürze

Mindestalter ist erforderlich

Begleitpersonen müssen 30 Jahre oder älter sein.

Erfahrungen sind wichtig

Es wird vorausgesetzt, dass Begleitpersonen seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

Vorbildliches Verhalten ist gefragt

Begleiterinnen und Begleiter dürfen nicht mehr als einen Punkt in Flensburg haben.

Regeln für Begleitpersonen

Damit Begleitpersonen Jugendlichen mehr Sicherheit im Straßenverkehr vermitteln können, müssen sie einige Regeln beachten und Anforderungen erfüllen. Welche das sind, erfährst du hier.

Mindestalter 30 Jahre

Begleitpersonen müssen 30 Jahre oder älter sein.

Außerdem ist wichtig, dass sie seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen – und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.

Anträge unterschreiben und Ausweis vorzeigen

Begleitpersonen müssen offiziell in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein.

Dazu müssen die Jugendlichen ihre Begleitpersonen benennen, wenn sie den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen. Dabei müssen sie eine Kopie des Führerscheins sowie des Ausweises jeder Begleitperson vorzeigen.

Alkohol ist tabu

Nüchtern sein ist die Devise.

Zwar gilt für Begleitpersonen die bekannte 0,5-Promille-Grenze, aber Begleitpersonen sind Vorbilder im Straßenverkehr und sollten deshalb ganz auf Alkohol verzichten. Natürlich sind auch andere Drogen tabu. Die Fahranfängerinnen und -anfänger sind dafür verantwortlich, dass ihre Begleitpersonen die Regeln einhalten. Sie selbst dürfen gar keinen Alkohol trinken.

Sich mit der Aufgabe im BF17 beschäftigen

Zwar ist es nicht vorgeschrieben, dass sich Begleiterinnen und Begleiter schulen – allerdings ist es empfehlenswert, dass sie sich gemeinsam mit der oder dem Jugendlichen auf die Begleitzeit vorbereiten.

Viele Fahrschulen bieten dazu Informationsabende an.

Verantwortung bei Schäden

Die minderjährige Fahranfängerin oder der minderjährige Fahranfänger ist für das Führen des Fahrzeugs verantwortlich – also auch dann, wenn es zu einem Unfall kommt.

Die Begleitperson kann für falsche Ratschläge in der Regel nicht haftbar gemacht werden.

Den Führerschein während der Begleitfahrt mitführen

Begleiten Erwachsene Fahranfängerinnen und -anfänger im BF17, ist es wichtig, dass sie ihren Führerschein dabeihaben.

Bei einer Polizeikontrolle müssen sie ihn vorlegen können, wenn die kontrollierenden Beamtinnen und Beamten das von ihnen verlangen.

Häufig gestellte Fragen und ihre Antworten

Nein. Allerdings ist der Beifahrersitz vorteilhaft, weil die Fahranfängerin oder der Fahranfänger Begleitpersonen dort besser wahrnimmt. Außerdem hat die Begleiterin oder der Begleiter vorne im Auto eine bessere Übersicht über den Verkehr und kann die jungen Fahrenden besser unterstützen.

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Du selbst bist verantwortlich.

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Nein, die Begleitperson darf nicht schlafen, während sie eine Jugendliche oder einen Jugendlichen mit 17 beim Fahren begleitet.

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Ja. Allerdings müssen Jugendliche ihre Begleitpersonen offiziell in die Prüfungsbescheinigung eintragen lassen.

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